Baugrubenwand

Eine Baugrubenwand kann je nach Erfordernis geböscht sein, oder mit lotrechten bzw. gestützten Wänden verbaut sein.

Die Neigung von geböschten Baugrubenwänden ist nach technischen Vorschriften und statischen Berechnungen festzulegen.  Böschungen können durch eine günstige Profilgestaltung (Wechsel von Neigungsfläche zu Berme) gesichert werden.

Der lotrechte Verbau wird bei locker gelagerten, nichtbindigen und bei weichen, bindigen Lockergesteinen angewandt. Trägerbohlwände zählen zu einer Kombination aus lot- und waagerechten Verbau.

Weitere Wandkonstruktionen zur Stabilisierung sind Bohrpfähle, Schlitzwände, Spundwände und das Mixed in Place-Verfahren.

Beim Verbau müssen die auftretenden Kräfte aus Erd- und Wasserdruck aufgenommen werden, und die Baugrube gegen Erd- und Wassereinbruch gesichert werden.