Glühverlust
Der Glühverlust wird in der Baustoffprüfung nach DIN 18128 durchgeführt. Mit dem Glühverlust bezeichnet man den Massenverlust an organischen Bestandteilen in einer Bodenprobe in M-%. Zur Durchführung entnimmt man je nach Bodenart eine Mindestprobenmenge. Diese kann man aus der Tabelle 1 in der Norm entnehmen. Bei Sand sind es beispielsweise 30 Gramm. Zuerst trocknet man die Probe bei 105°C bis zur Massenkonstanz. Zum Abkühlen gibt man sie in einen Exsikkator. Danach wird die Proben mit einem Mörser zerkleinert. Die Probe ist anschließend in einen Porzellantiegel zu füllen. Die Probe darf den Tiegel nur zu 2/3 befüllen. Die Probe und der Tiegel sind zuvor jeweils auf 0,01 Gramm zu wägen.
Der mit der Probe befüllte Tiegel wird nun, bis zum Erreichen der Massenkonstanz, bei 550°C in den Muffelofen verbracht. Der Muffelofen ist vor Gebrauch 20 min bei 550°C vorzuglühen.
Der Glühverlust kann anderweitig auch bei Klärschlamm, Wirtschaftsdünger und Abfall ermittelt werden.